ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen.
§ 2 Beratungsvertrag
Mit der Auftragserteilung kommt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Beratungsvertrag (Werkvertrag) zustande.
§ 3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Auskünfte zu Namen und die damit im Zusammenhang stehenden Recherchetätigkeiten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu gründlicher und sorgfältiger wissenschaftlicher Analyse nach bestem Wissen und nach aktuellem Kenntnisstand, wobei er sich fundierter Methoden, einer umfangreichen Bibliothek mit Nachschlagewerken und Fachliteratur sowie mehrerer Datenbanken bedient. Arbeitszeit und Arbeitsort werden eigenverantwortlich bestimmt. Die Rechercheergebnisse werden dem Auftragnehmer so schnell wie möglich übersandt. Zwischenbescheide werden i.d.R. nicht erteilt.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung erfolgt pauschal über ein Honorar, das bei der Auftragserteilung vereinbart wird. Die Zahlung erfolgt - sofern nicht anderweitig vereinbart - per Nachnahme.
§ 5 Auftragsstornierung/Aufwandsentschädigung
Stornierungen sind nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, an dem noch keine Aktivitäten seitens des Auftragnehmers unternommen wurden. Eine eventuelle Verweigerung der Abnahme führt zur Erhebung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars. Der Ersatz sonstiger Aufwendungen des Auftragnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
§ 7 Schweigepflicht, Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Die im Einzelfall eventuell notwendige Rücksprache mit zuständigen Behörden ist hiervon ausgenommen.
Datenschutz: s. Datenschutzerklärung
§ 8 Aufbewahrung von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. Aufzeichnungen ordnungsgemäß aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.
§ 9 Haftung/Regress
Eine (berechtigte) Reklamation auf Minderung/Regress muss spätestens 10 Tage nach Erhalt des Rechercheergebnisses geltend gemacht werden und ist maximal bis zur Höhe des vereinbarten Honorars möglich.
Darüber hinaus gehende Ansprüche werden mit Abschluss des Vertrages ausgeschlossen.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig (Sa.)
Stand: Dezember 2021